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AGB



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1. Geltung der Bedingungen
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der LIMORA Oldtimer GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäfts-und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Begriffsbestimmungen
2.1. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB)
2.2. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jeder Kunde, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
2.3. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk-, Tele- und Mediendienste (§ 312 b Abs. 2 BGB).
3. Vertragsabschluß
3.1 In Katalogen, Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angaben und Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die LIMORA Oldtimer GmbH & Co. KG 30 Tage gebunden.
3.2 Der Kunde ist 6 Wochen an seinen Auftrag gebunden; Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der LIMORA Oldtimer GmbH & Co. KG. Lehnt die LIMORA Oldtimer GmbH & Co. KG nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
3.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die LIMORA Oldtimer GmbH & Co. KG sie schriftlich bestätigt. Das Gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
3.4 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
4. Preise, Preisänderungen
4.1 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
4.2 Die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung trägt der Kunde. Die LIMORA Oldtimer GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Lieferung per Nachnahme auf Kosten des Kunden vorzunehmen.
4.3 Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Limora Oldtimer GmbH & Co. KG . Liegen diese um mehr als 10% über dem zunächst vereinbarten Preis, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Lieferzeiten
5.1 Liefertermine und -fristen sind für die Limora Oldtimer GmbH & Co. KG nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Gerät die Limora Oldtimer GmbH & Co. KG in Verzug, so kann der Kunde nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Pflichtverletzung verlangen.
5.2 Die Dauer der von dem Kunden zu setzenden Frist zur Leistung oder zur Nacherfüllung erachten die Vertragsparteien nur dann als angemessen, wenn sie mindestens 6 Wochen beträgt. Der Fristlauf beginnt frühestens mit dem Eingang der Fristsetzung bei der Limora Oldtimer GmbH & Co. KG.
6. Lieferung und Gefahrübergang
6.1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist Erfüllungsort für beiderseitige Leistungen D53567 Buchholz. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der vom Kunden bestellten Ware geht (spätestens) mit Übergabe an den Kunden bzw. an die Transportperson auf den Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
6.2. Abweichend von der vorstehenden Regelung gilt für den Verbrauchsgüterkauf, dass die Gefahr eines zufälligen Untergangs erst bei Eintreffen der Ware beim Verbraucher auf diesen übergeht.
6.3. Die Limora Oldtimer GmbH & Co. KG ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferung im Namen und für Rechnung des Kunden zu sichern.
7. Gewährleistung
7.1. Für Gewährleistungsansprüche eines Verbrauchers gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 433 bis 435, 437 und 439 bis 443 BGB. Bei einem Verkauf von Neuware an einen Verbraucher gilt die 24-monatige Verjährungsfrist des § 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB. Soweit gebrauchte Ware an einen Verbraucher veräußert wird, verkürzt sich diese Frist auf 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit die Lieferung mangelhafter Ware zugleich eine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt. Außerdem sind die in der nachfolgenden Ziffer 8. geregelten Schadenersatzansprüche hiervon ausgenommen. § 479 BGB bleibt unberührt.
7.2. Bei Verkäufen an Unternehmer gelten die nachfolgenden Bestimmungen 7.2.1. bis 7.2.4.
7.2.1. Lieferungen sind unverzüglich nach Empfang vom Kunden zu untersuchen oder von dem vom Kunden bestimmten Empfänger untersuchen zu lassen. Nach vorbehaltsloser Übernahme der Ware durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person ist jede nachträgliche Reklamation wegen der äußeren Beschaffenheit der Lieferung ausgeschlossen. Sonstige Mängel der Ware können, soweit sie erkennbar sind, nur innerhalb von 8 Werktagen nach Eingang, im Übrigen nur innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung gerügt werden. Mängelrügen haben in Textform (§ 126 b BGB) oder schriftlich zu erfolgen.
7.2.2. Unbeschadet von Schadenersatzansprüchen des Kunden unter den Voraussetzungen der Ziffer 8. leistet die Limora Oldtimer GmbH & Co. KG für rechtzeitig gerügte Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich einschränken, zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Lieferung einwandfreier Ersatzware oder durch Nachbesserung der gelieferten Ware (Nacherfüllung). Die Limora Oldtimer GmbH & Co. KG ist verpflichtet, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöht haben, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Die Lieferung von Ersatzware erfolgt ausschließlich in Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen für die ursprüngliche Ware. Unbeschadet der Gewährleistungsrechte des Kunden in Bezug auf die Erstlieferung entstehen im Falle mangelhafter Ersatzlieferung daher keine Gewährleistungsrechte für die Ersatzware und wird die Gewährleistungsfrist nicht neu in Gang gesetzt.
7.2.3. Im Falle einer Nacherfüllung ist der Kunde erst nach zweimaligem Fehlschlag berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
7.2.4. Im Falle einer Veräußerung neuer Waren an Unternehmer verkürzt sich die Verjährungsfrist des § 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB auf 12 Monate. Dies gilt nicht, wenn die Lieferung mangelhafter Ware eine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt. Bei Lieferung gebrauchter Waren sind Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln der Kaufsache ausgeschlossen, es sei denn, die Limora Oldtimer GmbH & Co. KG hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen. Die in der nachfolgenden Ziffer 8. geregelten Schadenersatzansprüche sind hiervon nicht betroffen.
7.3. Die Bestimmungen einer in gesonderter vertraglicher Vereinbarung gewährten Garantie bleibt hiervon unberührt.
8. Haftung
8.1. Die Haftung der Limora Oldtimer GmbH & Co. KG und ihrer Erfüllungsgehilfen ist grundsätzlich auf Schäden beschränkt, die die Limora Oldtimer GmbH & Co. KG und ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Limora Oldtimer GmbH & Co. KG nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung von für die Erfüllung des Vertrages zweckswesentlichen Pflichten.
8.2. Haftet die Limora Oldtimer GmbH & Co. KG wegen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen, so ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Verträgen der in Frage stehenden arttypischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder später bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren; für Mangelfolgeschäden haftet die Limora Oldtimer GmbH & Co. KG in diesen Fällen nicht. Dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3. Ist der Kunde Unternehmer, so wird auch eine Haftung für fahrlässiges Handeln ausgeschlossen.
8.4. Schadenersatzansprüche, welche von Gesetzeswegen kein Verschulden voraussetzen, bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 8.1. und 8.2. unberührt.
9. Zahlung
9.1 Soweit die Lieferung nicht per Nachnahme erfolgt, können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an die LIMORA Oldtimer GmbH & Co. KG oder auf ein von dieser angegebenes Bank- oder Postgirokonto erfolgen.
9.2 Rechnungen der LIMORA Oldtimer GmbH & Co. KG sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum.
9.3 Die LIMORA Oldtimer GmbH & Co. KG behält sich die Ablehnung von Kreditkarten, Schecks oder Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
9.4 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Limora Oldtimer GmbH & Co. KG berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach §247 BGB, mindestens aber 10% p.a., zu berechnen.
9.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen der LIMORA Oldtimer GmbH & Co. KG nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
10. Rückgaberecht für Verbraucher gemäß § 355 BGB
10.1. Alle von einem Verbraucher bestellten Artikel können ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgegeben werden, wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist. Bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. sperrigen Gütern) kann der Kunde die Rückgabe durch ein Rückgabeverlangen in Textform (Brief, Faxschreiben, E-Mail etc.) erklären.
10.2. Die Rückgabefrist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und Übermittlung einer Rückgabebelehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware bzw. des Rücknahmeverlangens. Die Kosten der Rücksendung hat der Kunde zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung bzw. die vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht wurde. In anderen Fällen ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Bei Befreiung von den Kosten wird seitens der Limora Oldtimer GmbH & Co. KG ein ausreichend frankiertes Paket erwünscht und dem Kunden die Rücksendekosten anschließend erstattet. Die Rücksendung bzw. das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Limora Oldtimer GmbH & Co. KG
Industriepark Nord 17-21 - D-53567 Buchholz
Fax: 02683-7059 - E-Mail: Limora@Limora.com
Bei einem Rücknahmeverlangen wird die Ware beim Kunden abgeholt. Ansonsten hat der Kunde für die Rücksendung eine sichere – nach Möglichkeit im Original – Transportverpackung zu verwenden.
10.3. Im Falle einer wirksamen Rückgabe bzw. eines wirksamen Rückgabeverlangens sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) sind herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann die Limora Oldtimer GmbH & Co. KG Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
10.4. Hat der Kunde den Vertrag durch ein Darlehen finanziert und macht der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn die Limora Oldtimer GmbH & Co. KG gleichzeitig Darlehensgeber ist oder wenn sich der Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung der Limora Oldtimer GmbH & Co. KG bedient. Wenn die Limora Oldtimer GmbH & Co. KG das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei Rückgabe bereits zugeflossen ist, kann sich der Kunde wegen einer Rückabwicklung nicht nur an die Limora Oldtimer GmbH & Co. KG, sondern auch an den Darlehensgeber halten.
10.5. Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen nimmt die Limora Oldtimer GmbH & Co. KG Verkaufsverpackungen zur Wiederverwertung oder Entsorgung zum Schutze der Umwelt zurück. Zu diesem Zweck kann der Kunde während der Geschäftszeiten der Limora Oldtimer GmbH & Co. KG unter der Telefonnummer 02683/7061 erfragen, wo eine kostenfreie Entsorgung des Verpackungsmaterials in zumutbarer Entfernung zu seinem Wohnort oder Geschäftssitz möglich ist. Sollte eine solche Möglichkeit nicht gegeben sein, kann der Kunde das Verpackungsmaterial kostenfrei an die Limora Oldtimer GmbH & Co. KG, Industriepark Nord 19-21, D-53567 Buchholz, zurücksenden. Die zurückgesandten Verpackungen werden von der Limora Oldtimer GmbH & Co. KG umweltgerecht im Sinne der Verordnung entsorgt oder wieder verwendet. Selbstverständlich kann auch der Kunde eine Entsorgung des Verpackungsmaterials in ein umweltgerechtes Abfallsystem an seinem Wohnort bzw. Geschäftssitz veranlassen.
11 Lieferung von Altteilen durch den Kunden
11.1 Altteile und Austauschteile sind in sauberem und kompletten Zustand vorab kostenfrei an die LIMORA Oldtimer GmbH & Co. KG zu übersenden. Eventuelle Beschädigungen oder Verschmutzungen durch Altöl bzw. fehlende Einzelteile einer Austauscheinheit werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
11.2 Es unterliegt allein der Beurteilung durch die LIMORA Oldtimer GmbH & Co. KG oder ihres Beauftragten, ob ein von dem Kunden gestelltes Austauschteil zum Austausch (Überholung) geeignet ist. Soweit nach der Beurteilung der LIMORA Oldtimer GmbH & Co. KG die Eignung eines Austauschteils nicht gegeben ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf Austausch. Das Austauschteil wird dem Kunden auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt.
12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den abgeschlossenen Veträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen das Amtsgericht Linz / Landgericht Koblenz als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn der Kunde nicht Vollkaufmann ist, aber zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt unbekannt ist.
13 Verschiedenes
13.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den verfolgten Zweck der unwirksamen Bestimmung soweit als möglich verwirklicht.
13.2 Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keinerlei materielle Bedeutung, insbesondere nicht einer abschließenden Regelung.
14 Datenschutz
14.1 Der Kunde ist damit einverstanden, daß die LIMORA Oldtimer GmbH & Co. KG die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für ihre eigenen, geschäftlichen Zwecke speichert.

Stand: September 2008
© LIMORA 2002

Limora Oldtimer GmbH & Co. KG
Industriepark Nord 19-21
D - 53567 Buchholz
Tel: +49 (0) 26 83 - 70 61
Fax: +49 (0) 26 83 - 70 59
Internet: www.Limora.com
E-mail: Limora@Limora.com


Limora Limora@Limora.com