Warnblinker nachrüsten: Oldtimer sicherer machen


Die Beleuchtung im und am Klassiker lässt hinsichtlich der Sicherheit zu wünschen übrig, vor allem im Vergleich zu modernen PKWs. Um für angemessene Sicherheit im heutigen Straßenverkehr zu sorgen, ist es notwendig, diverse Lichter nachzurüsten, so auch den Warnblinker. Das ist keine optionale Zusatzleistung Ihrerseits, sondern gesetzlich so vorgeschrieben. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie die Warnblinkanalage am Klassiker nachgerüstet werden kann und was Sie dabei beachten müssen.

Autor: Udo Schneider
Position: Vertrieb
Aktualisiert: 17.01.2022

Warnblinkanlage: Nachrüsten am Oldtimer ist Pflicht

Normalerweise gilt für einen Klassiker, dass der Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs entscheidend dafür ist, was nachgerüstet werden muss. Die im Jahr der Erstzulassung gültigen Vorschriften gelten für den Klassiker (im Originalzustand) auch heute, ein paar wenige Dinge müssen aber auf jeden Fall eingebaut werden. In der Regel muss eine Warnblinkanlage vorhanden sein.

Ein klassisches Fahrzeug muss so nahe wie möglich an seinem Originalzustand bleiben, nur so bekommt es das H-Kennzeichen, das bezeugt, dass es „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ ist. Verwenden Sie also Bauteile, die den Klassiker optisch nicht verändern, also zeitgenössisch sind.

Muss ich eine Warnblinkanlage nachrüsten?

Ja, eine funktionierende Warnblinkanlage ist in Deutschland seit 1970 für alle Fahrzeuge Pflicht. In älteren Fahrzeugen, die aus Ländern importiert wurden, in denen diese Pflicht nicht bestand – wie zum Beispiel den USA – muss eine Warnblinkanlage nachgerüstet werden. Bei der Zulassung von Landmaschinen tritt das Problem häufig auf, denn ohne Warnblinkanlage bekommt man keine Prüf-Plakette.

Ausnahmen gibt es im Bereich der Klassiker auch. Der Einbaupflicht kann entgangen werden, wenn ein Nachrüsten tatsächlich nicht durchführbar ist. Bei Oldtimern aus der Messing-Zeit, die zum Teil keine elektrische Anlage haben, ist dies der Fall. Die Fachleute der zuständigen Prüforganisation wissen diesbezüglich Bescheid. Um der Pflicht zu entgehen, benötigen Sie eine Bestätigung bzw. ein Gutachten eines Sachverständigen, sodass Ihnen die Zulassungsstelle eine Ausnahme gestattet.

Wichtig: Auch Klassiker aus dem englischen oder amerikanischen Raum müssen nach deutscher Gesetzgebung gemäß dem Zeitpunkt der Erstzulassung ausgestattet werden und die Warnblinkanlage gehört dazu. Sobald Sie ein klassisches Fahrzeug aus den USA erwerben, ist Warnblinkanlage ein gewichtiges Thema.

US-Fahrzeuge haben zum Teil bis heute keinen Warnblinker. Erschwert wird die Nachrüstung durch die Tatsache, dass in US-Fahrzeugen der Blinker das Bremslicht pulst. Für aktuellere US-Fahrzeuge gibt es spezielle Lösungen, bitte fragen Sie unsere Fachberater unter 02683-9799-0.

Wann muss die Warnblinkanlage eingeschaltet werden?

Um andere auf das eigene Auto oder Gefahren aufmerksam zu machen, schaltet man die Warnblinkanlage ein. Aber wann wird gesetzlich vorgeschrieben, dass man sie einschalten muss? Die folgenden Situationen verlangen nach einer intakten Warnblinkanlage:

  • Wenn Sie andere mit dem eigenen PKW in Gefahr bringen – etwa durch potenzielles Auffahren am Ende eines Staus – dann müssen Sie andere warnen.
  • Wenn ein Auto abgeschleppt werden muss, dann sind sowohl Schlepper als auch Geschleppter während des gesamten Vorgangs dazu verpflichtet, den Warnblinker einzuschalten.
  • Wenn der eigene PKW eine Panne hat, steht und damit für andere eine Gefahr darstellt, dann muss der Warnblinker aktiviert werden (und das Warndreieck aufgestellt werden).
  • Auch wenn der PKW durch einen Defekt nur langsam vorankommt, dann müssen Sie andere durch den Warnblinker darauf aufmerksam machen.

Warnblinkanlage: Einbau und Anschluss

Warnblinkanlagen zum Nachrüsten gibt es für positiv sowie negativ geerdete Fahrzeuge, häufig für 12-Volt-Bordnetze. Andere Klassiker haben noch ein 6-Volt-Bordnetz und brauchen dementsprechend auch eine 6-Volt-Anlage.

Bei Fahrzeugen mit einer 12-Volt-Anlage, egal ob mit positiver oder negativer Polarität, eignet sich die Universalwarnblinkanlage aus unserem Sortiment an Fahrzeugelektrik. Für Klassiker, die bereits mit einem Blinker-Trennrelais ausgestattet sind, gibt es Warnblinkanlagen, die darauf ausgelegt sind.

  • Fahrzeuge mit kombinierten Blink-/Bremsleuchten (nur eine Glühlampe pro Seite) haben Rückleuchten, die von einem Kontrollrelais gesteuert werden. Deshalb sollte die Warnblinkanlage direkt am Kontrollrelais angeschlossen werden. Gegebenenfalls können Sie die Kabel verlängern.
  • Bei Fahrzeugen mit getrennten Blink- und Bremsleuchten (je ein Bremslicht und je ein Blinklicht pro Seite) wird die Warnblinkanalage am besten nahe des Blinkerschalters an beide Blinkerstromkreise angeschlossen.

Achtung: Hier sollten sich jedoch nur diejenigen ans Werk machen, die Ahnung von der Materie haben. Denn bereits kleinste Fehler können schnell zu Bränden führen. Und Sie möchten doch weder sich noch Ihr Liebhaberfahrzeug unnötig in Gefahr bringen?

Warnblinkanlage: Einbau im Klassiker

Bauen Sie die Warnblinkanlage so angepasst wie möglich ein und halten Sie sich an die technischen Vorgaben. Der Bedienknopf der Warnblinkanalage muss rot beleuchtet sein und auch mitblinken. Auch muss dieser im Sichtfeld des Fahrers installiert werden. Hier bieten sich einige Möglichkeiten:

  • Viele Fahrzeuge haben ungenutzte Löcher, Aussparungen oder Schalter im Armaturenbrett oder rund um das Cockpit. Nutzen Sie vorhandene Bohrungen für den Einbau.
  • Alternativ gibt es kleine Konsolen und Gehäuse, die sich mit Blechschrauben von unten an den Armaturenträger montieren lassen. So lässt sich die Warnblinkanlage sauber und professionell montieren.
  • Oft findet sich auch in der Mittelkonsole etwas Platz, oder man verbaut die Warnblinkanlage anstelle des heute kaum noch benutzten Zigarrettenanzünders.

Warnblinkanlage: Anschluss am Klassiker

Nach der Montage an geeignetem Ort erfolgt der elektrische Anschluss. Etwas Erfahrung im Umgang mit KFZ-Elektrik ist hilfreich. Folgen Sie der Anleitung Schritt für Schritt und beachten Sie unbedingt die unterschiedlichen Farbcodierungen der Elektrik. Prüfen Sie auch die Durchgänge. Hier eine grobe Übersicht zu den Schritten:

  1. Klemmen Sie die Autobatterie ab bzw. stellen Sie den Batteriehauptschalter auf „off“. Immer die Masse zuerst.
  2. Zunächst versorgen Sie die Anlage mit Strom. Sie benötigen Klemme 30 (abgesichert) und Masse.
  3. Dann schaffen Sie die Verbindung zum rechten und linken Blinkerkreis. Wenn Sie beim Einbau der Warnblinkanlage auf eine bereits geänderte, nicht mehr serienmäßige elektrische Anlage treffen, ist es keine Schande, den Einbau in professionelle Hände weiterzugeben.
  4. Klemmen Sie die Batterie wieder an und prüfen Sie Blinker und Warnblinkanalage auf ihre Funktion.

Für viele Fahrzeuge gibt es erweiterte Kabelbäume, in die die nicht serienmäßige Warnblinkanlage fertig verkabelt, eingebaut werden kann.  Wenn im Rahmen einer Restaurierung der Kabelbaum ohnehin zu Erneuerung ansteht, ist dies eine sehr komfortable Lösung. Fragen Sie unsere Fachberater.

Warnblinkanlage nachrüsten: Werkzeug

Wenn Sie bei Ihrem Klassiker die Warnblinkanlage nachrüsten müssen, dann brauchen Sie dafür das passende Werkzeug, handwerkliches Geschick und Wissen über die KFZ Elektrik, die in Ihrem Klassiker verbaut ist. Eine Warnblinkanlage kann bei entsprechendem Hintergrundwissen selbst eingebaut werden, wir empfehlen Ihnen, sich an dafür an unsere detaillierte Anleitung zu halten.


Standardwerkzeug für Arbeiten an der elektrischen Anlage brauchen Sie für den Einbau, allerdings kein Spezialwerkzeug.

Fazit

Als stolzer Besitzer eines Klassikers möchten Sie mit Sicherheit keine Maßnahmen ergreifen, die das Fahrzeug den Status als Oldtimer kosten. Selbst wenn es heute kaum noch vorkommt: Der Einbau einer Warnblinkanlage ist glücklicherweise ein minimaler Eingriff in die optische Authentizität, aber ein maximaler Beitrag zur Verkehrssicherheit und -tauglichkeit des Fahrzeugs. Mit Erfahrung und Geschick bauen Sie selbst den Warnblinker ein und kommen so Ihrer Pflicht nach.

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen der Community rund um die Warnblinkanlage.

Ist das Nachrüsten der Warnblinkanlage Pflicht?

Ja. Der Warnblinker gehört neben dem Diebstahlschutz zu den Pflichtnachrüstungen. In seltenen Ausnahmefällen können Sie ein Gutachten in Auftrag geben, das Sie von der Pflicht befreit, sollte der Einbau technisch nicht durchführbar sein.

Kann ich die Warnblinkanlage selbst einbauen?

Ja, das können Sie. Voraussetzung ist Know-how rund um die elektrische Anlage in Ihrem Klassiker, außerdem brauchen Sie geeignetes Werkzeug und Geschick.

Wie viel kostet das Nachrüsten der Warnblinkanlage im Schnitt?

Nicht alle Warnblink-Module kosten gleich viel, aber im Schnitt können Sie mit Materialkosten von ca. 100 bis 200 Euro rechnen. Sollten Sie die Dienste einer Fachwerkstatt in Anspruch nehmen, müssen Sie mit höheren Beträgen rechnen, je nach Zeitaufwand. Die Montagedauer liegt zwischen zwei und fünf Stunden, je nachdem, ob Komplikationen auftreten etc.

Welche Nachrüstungen sind keine Pflicht, aber sinnvoll?

Für erstmals und frisch importierte Fahrzeuge sind in der Regel eine Vielzahl an Umrüstungen erforderlich, die zum Teil sehr aufwendig sein können. Informieren Sie sich vor dem Kauf über mögliche Umrüstungspflichten für Scheinwerfer, Verglasung, Leuchtmittel, Brems- und Klimaanlage. Im Anschluss an diese für die technische Abnahme unabdingbaren Nachrüstungen empfehlen wir immer einen Blick auf den nächstwichtigsten Punkt, die Sicherheitsausstattung.

Kann ich moderne Elektronik einbauen?

Natürlich können Sie elektronische Bauteile bei der Nachrüstung der Warnblinkanlage verwenden. Verstecken Sie deren oft unpassende Optik im Gehäuse eines alten Blinkrelais, sodass die Optik des Klassikers nicht gestört wird. Achten Sie darauf, dass die elektronischen Relais mit den zu schaltenden Strömen klarkommen und vermeiden Sie zu geringe Kabelquerschnitte. Bei Oldtimer-Enthusiasten sind elektronische Lösungen aufgrund der vielen Einschränkungen oftmals nicht gern gesehen.