Oldtimer-Import aus einem EU-Land

Der Oldtimer-Import innerhalb der EU kann ohne große Probleme erfolgen und ist weitaus weniger kompliziert als jener aus GB oder den USA. Was Sie bei der Überführung Ihres neuen Liebhaberfahrzeuges innerhalb der Mitgliedsstaaten wissen müssen, erfahren Sie hier von den Profis von Limora!
Innerhalb der EU herrscht in der Theorie freier Warenverkehr. Das relativiert sich in der Praxis aber aufgrund nationaler Regelungen zum Teil erheblich. Deshalb sollten Sie sich hier in das Thema genau einlesen.

Autor: Udo Schneider
Position: Vertrieb
Aktualisiert: 31.01.2023

Oldtimer-Import: die Grundlagen

Was für jeden Import eines Klassikers, egal ob es sich um einen Import aus GB oder sonst wo handelt, keinesfalls fehlen darf, sind die folgenden Unterlagen:

  • Ein schriftlicher Kaufvertrag (Preis, Ausstattung und Übergabetag sollten grundsätzlich im Kaufvertrag festgehalten werden),
  • sämtliche Fahrzeugpapiere im Original, Kopie der Abmeldebescheinigung, sofern ausgestellt.
  • Zulassungsbescheinigung und ggf. COC (Certificate of Conformity) bei neueren Fahrzeugen.
Die Zulassung eines importierten Fahrzeugs ohne die Zulassungsdokumente des Herkunftslandes ist kaum möglich. Falls der Oldtimer ohne Papiere verkauft wird und der Eigentumsnachweis nicht vorhanden ist, kann es manchmal helfen, wenn der Verkäufer im Vertrag versichert, dass das Fahrzeug sein unbeschränktes Eigentum ist und er darüber verfügen darf.
Der freie Warenverkehr gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor der Einführung einheitlicher Fahrzeugpapiere innerhalb der Union zugelassen waren. Wenn man für ein importiertes Fahrzeug kein durchgängiges Eigentum bis zu den letzten vorhandenen Papieren nachweisen kann, bieten viele Zulassungsstellen die Unterlagen nicht auf. Solche Fälle sollten Sie vor dem Kauf unbedingt mit der für Sie zuständigen Zulassungsstelle persönlich besprechen. Oft findet sich ein Weg.

Achtung: Ein Oldtimer-Import aus der Schweiz nach Deutschland ist ein Import aus einem Drittland, da die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört. Hier gelten eigene Regelungen.

Import auf eigener Achse oder lieber über einen Autotransporter?

Der Import eines Oldtimers aus einem Land, das Mitglied der Europäischen Union ist, ist aufgrund der europäischen Warenfreiheit also an sich unproblematisch. Dieses gilt jedenfalls dann, wenn für den Transport des Oldtimers im Ausland ein Autotransporter oder Anhänger benutzt wird. Problematisch ist hingegen der Import des Oldtimers auf eigener Achse mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen.

Die Europäische Kommission hat in der sog. "Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden" (Amtsblatt der Europäischen Union 2007/C 68/04) unter Ziffer 4.2 folgendes festgestellt:

„Für die Kurzzeitzulassung eines Kraftfahrzeugs kann ein Mitgliedstaat …eine Kurzzeit-Zulassungsbescheinigung ausstellen, die sich nicht oder nur unwesentlich von dem in der Richtlinie 1999/37/EG wiedergegebenen Muster unterscheidet. In diesem Fall sind die anderen Mitgliedstaaten ausdrücklich verpflichtet, die von einem Mitgliedstaat zur Identifizierung eines Fahrzeugs im internationalen Verkehr ausgestellte Kurzzeit-Zulassungsbescheinigung anzuerkennen, wenn der Fahrer Teil I der Zulassungsbescheinigung nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie mit sich führt.“

Rote Händlerkennzeichen sind aber nur legal für Fahrten, die in Deutschland beginnen. Fahrten in der Schweiz und in Österreich sind problemlos zulässig. In Belgien und Frankreich sind deutsche Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen bei hoher Strafe verboten. In Italien sind sie ebenfalls nicht zulässig, werden aber kaum geahndet. Dazu kommt, dass Kurzzeitkennzeichen nur noch ausgegeben werden, wenn ein gültiger HU Bericht für das zu bewegende Fahrzeug vorliegt.

Wenn das Fahrzeug im Ursprungsland zugelassen ist und Sie der Verkäufer bevollmächtigt, mit seiner Zulassung eben nach Hause zu fahren, dann ist das die einfachste Variante. Beachten Sie, dass die Versicherung dann auch auf andere Fahrer als den Halter ausgestellt sein muss.

Oldtimer-Import: Die Kosten auf einen Blick

Die Kosten eines Oldtimer-Imports aus EU-Mitgliedsstaaten halten sich jedenfalls in Grenzen. Denn für Importe aus EU-Ländern fallen keine Zölle oder Importsteuern an. Auch die bürokratischen Hürden sind durch die Zugehörigkeit zur EU überschaubar. Kauft eine Privatperson einen Klassiker innerhalb der EU, fällt auch keine Mehrwertsteuer an.

Allerdings muss beim Kauf vom Händler im Ausland die dort landesübliche Mehrwertsteuer gezahlt werden, die in Deutschland dann nicht zurückerstattet werden kann. Zudem sind einige andere Kosten einzuplanen, z. B. …

  • für den Transport,
  • die Gebühr für Vollgutachten oder die TÜV-Hauptuntersuchung
  • und die Gebühren für Genehmigungen und Zulassung.l.
Ein Datenblatt mit den technischen Daten des Fahrzeuges, die zur Erstellung des Vollgutachtens nach §21 StVZO notwendig sind, muss ebenfalls erstellt werden. Das kann über die TÜV-Organisationen für fast jeden Klassiker erworben werden. Zudem kommt dem Oldtimer-Importeur das Alter des Fahrzeuges oft zugute!

Achtung bei beschädigten Oldtimern im schlechten Zustand!

Wir haben oben zwar angemerkt, dass ein Klassiker für den Import nach Deutschland nicht fahrtauglich sein muss. Aber wer einen Oldtimer in sehr schlechtem Zustand importieren will, muss sich über eines im Klaren sein: Es ist durchaus denkbar, dass der Zoll solche Fahrzeuge als Abfall wertet. Und Abfall darf grundsätzlich nicht in die Europäische Union eingeführt werden.

Gut zu wissen: Innerhalb des Schengenraums stellt sich die Frage aufgrund weggefallener Grenzkontrollen nicht. Von einem Transit durch die Schweiz ist ohnehin prinzipiell abzuraten.

Ob es sich bei einem Klassiker, der noch nicht restauriert ist, um Abfall handelt, richtet sich vor allem danach,

  • … ob das Fahrzeug eine Perspektive hat,
  • … oder ob das Fahrzeug nur noch zum „Ausschlachten“ verwendet werden kann.
Diese Voraussetzungen müssen in jedem Fall im Einzelnen geklärt werden. Im Zweifel ist eine Beratung im Vorfeld sinnvoll, damit nicht sinnlos hohe Importkosten entstehen, nur weil das Fahrzeug letztendlich gar nicht importiert werden darf.

Oldtimer-Import aus einem EU-Land: Fazit

Wer sein Traumauto innerhalb der EU gefunden hat, der hat in Sachen Import nach Deutschland ein leichtes Spiel, denn außer der landesüblichen Mehrwertsteuer bei einem Händlerkauf, fallen hierbei keinerlei Zoll-, Steuer oder Grenzformalitäten an.

Wenn Sie Ihr Traumauto also in einem EU-Land gefunden haben, dann können Sie es mit wenig Aufwand – in Sachen Kosten und Bürokratie – nach Deutschland überführen und hier anmelden. Das klappt sogar bei einem Oldtimer Import aus den USA